Jedoch geht aus dem Gutachten ebenfalls klar hervor, dass aus rechtsmedizinischer Sicht letztlich nicht sicher zwischen einer Fremdbeibringung oder einer Selbstbeibringung der Schnittverletzungen an Hals, Brust sowie Gesicht unterschieden werden könne. Mithin vermag auch das rechtsmedizinische Gutachten […] den dringenden Tatverdacht gegenüber dem Beschuldigten nicht zu entkräften. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheid D-6539/2018 vom 02.04.2019 zur allgemeinen Situation betreffend Homosexualität im Irak geäussert hat.