3 vom 07.11.2019 wurde der Beschuldigte weiter mit den Auswertungsergebnissen seines Mobiltelefons konfrontiert, welche ebenfalls mehrere Ungereimtheiten mit den bisherigen Aussagen des Beschuldigten aufweisen: Namentlich hat die Auswertung mehrere Spannungen zwischen dem Opfer und dem Beschuldigten zum Vorschein gebracht (Z 153 ff). Einer WhatsApp-Textnachricht kann gar entnommen werden, dass der Beschuldigte dem Opfer folgenden Satz geschrieben haben soll: „Wäre besser gewesen, wenn es dir nicht existieren wärst“.