Weiter konnte der Beschuldigte auch die an seinen Hosen (Beilage 14 und 15) sichergestellten Blutflecken und die DNA-Spuren des Opfers an seiner rechten Armbeuge (Beilage 16 und 17) nicht erklären. Weiter ist anzumerken, dass der Beschuldigte auf spezifische und klar formulierte Fragen der Polizei mit auffallend vielen Themenwechseln reagierte (exemplarisch: Z 339, Z 383). Anlässlich der Einvernahme