Am Beschuldigten konnten eine Hautdurchtrennung und eine kleine Schürfung am linken Handgelenk, Hautschürfungen und Verfärbungen am Ellbogen beidseits und Läsionen an den Schulterblättern wahrgenommen werden. Am Hemd und der Hose, welche der Beschuldigte zur Tatzeit getragen hatte, konnten zahlreiche Blutanhaftungen und Spritzer festgestellt werden, die nach bisherigen Auswertungsergebnissen ganz oder mehrheitlich vom Opfer stammen dürften.