Gemäss dem Rapport von G.________ (Kantonspolizei Dezernat Leib + Leben) wurden am Opfer mehrere Hautverletzungen im Halsbereich vorne, eine Hautdurchtrennung am Thorax linke Seite, eine Hautdurchtrennung mit Hautunterblutung am Rücken linke Seite beim Schulterblatt, eine Hautdurchtrennung im Kreuzbereich sowie eine Hautdurchtrennung am Oberarm rechte Seite festgestellt. Am Beschuldigten konnten eine Hautdurchtrennung und eine kleine Schürfung am linken Handgelenk, Hautschürfungen und Verfärbungen am Ellbogen beidseits und Läsionen an den Schulterblättern wahrgenommen werden.