Während der Hilfeleistung habe der Verletzte mehrmals gesagt „das isch mi Vater gsi" und „löht mi Vater nid ine“. Im Rahmen der delegierten Einvernahme vom 31.05.2019 sowie anlässlich der Tatrekonstruktion vom 14.11.2019 schilderte der Privatkläger den Tathergang im Detail. Er sei spät in der Nacht nach Hause gekommen und habe noch „eines gekifft". Sein Vater habe ihm wortlos die Tür geöffnet. Er habe noch etwas gegessen, eine Serie geschaut und sei eingeschlafen. Plötzlich sei er vom Vater aus dem Schlaf gerissen worden, als er ihn an den Haaren gezogen und ihn angebrüllt habe, ob er schwul sei.