_, der Praxisangestellten E.________ und der Nachbarin F.________) hätten diese Hilfeschreie im Treppenhaus wahrgenommen. In der Wohnung der Familie F.________ im ersten Stock des Wohnhauses haben sowohl Frau Dr. D.________ als auch Frau F.________ dem Opfer erste Hilfe geleistet. Dabei haben sie am Oberkörper und an den Armen des Opfers viel Blut und eine Wunde am Hals festgestellt. Während der Hilfeleistung habe der Verletzte mehrmals gesagt „das isch mi Vater gsi" und „löht mi Vater nid ine“.