Er hätte es nie betreten, wenn er gewusst hätte, dass er pathologisiert werde. Es handle sich um eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, indem vorgegeben werde abzuklären, ob man für eine Arbeit geeignet sei, dabei aber Befunde zum psychischen Zustand in Form von psychiatrischen Gutachten erstellt würden. Was die Beschuldigte als Wahrnehmung bezeichne, sei Spekulation. Diese würde sich keinesfalls auf «Stärken/Schwächen» beziehen, sondern auf die Unterstellung psychischer Erkrankungen. Er sei jedoch nicht krank.