Einschätzung der Prozessbegleitung zu Stärken/Schwächen des STES: Herr B.________ wurde per 17.7 zu einem Erstgespräch im E.________ (Einrichtung) (KA) eingeladen. An diesem Termin konnte sich Herr B.________. nicht entscheiden, ob er bereit wäre mit dem E.________ (Einrichtung) zusammenzuarbeiten und wünschte sich Bedenkzeit. Herr B.________. meldete nicht mehr bei uns, und lehnte auf Nachfrage eine Zusammenarbeit mit dem E.________ (Einrichtung) ab. Beim Erstgespräch wurde ausserdem ersichtlich, dass Herr B.________. unter akustischen Halluzinationen, Wahnvorstellungen und Verfolgungswahn, vielleicht auch unter Beziehungswahn leidet.