4. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Dem fraglichen Abschlussbericht vom 07.10.2019 […] ist folgender Wortlaut zu entnehmen: „Die Integrationschancen der Stellensuchenden werden aufgrund der schriftlichen Unterlagen (Bewerbungsdossier, ärztliche Zeugnisse, Anmeldeformular, usw.), des Selbstbildes sowie der persönlichen Einstellung der Stellensuchenden ermittelt. Das Erstgespräch ermöglicht Aussagen über die Motivation, die Pünktlichkeit, die Zuverlässigkeit, die physische und psychische Belastbarkeit, das Kommunikationsverhalten und das soziale Umfeld. Resultat der Abklärung bei Dossierabschluss: