Er werde zudem «vo denä» mit Strahlen beschossen und diese würden ihm Sachen in den Kopf einpflanzen. Ausserdem höre er Geräusche, ein Piepsen, etc. Gestützt auf diese Informationen sei es ihr wichtig gewesen, dass aus dem Abschlussbericht hervorgehe, dass beim Beschwerdeführer eine Abklärung Sinn mache. Sie habe ihm keine Krankheiten unterstellt, sondern Symptome geschildert. Es sei ihre Aufgabe, im Sinne des Klienten bzw. dem Stellensuchenden zu handeln und ihm Hilfe anzubieten. Dazu gehöre es auch, dass sie ihre Feststellungen anspreche und darauf hinweise, wenn eine vertrauensärztliche Abklärung Sinn mache.