Ihre Aufgabe sei es gewesen, in einem Erstgespräch herauszufinden, ob beim Beschwerdeführer eine Arbeitsintegration Sinn mache. Es sei wichtig zu wissen, dass sie beim E.________ (Einrichtung) nicht als Psychologin angestellt sei, weshalb sie keine Diagnose stelle. Im Bericht habe sie nicht Erkrankungen aufgelistet, sondern Symptome und Merkmale, die ihr aufgefallen seien. So habe er beispielsweise erzählt, dass elektrische Geräte abstellen würden, wenn er in deren Nähe komme. Er werde zudem «vo denä» mit Strahlen beschossen und diese würden ihm Sachen in den Kopf einpflanzen.