Durch den Sozialdienst sei vorgängig eine Anfrage bei einer Psychologin des EAF (Ermittlung Arbeitsmarktfähigkeit) erfolgt. Es sei um die Frage gegangen, ob es Sinn mache, eine Person mit der Symptomatik, wie sie beim Beschwerdeführer vorliege, ohne vorgängige vertrauensärztliche Abklärung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Beschwerdeführer sei wohl ihr zugeteilt worden, weil sie die einzige Psychologin im Team sei. Ihre Aufgabe sei es gewesen, in einem Erstgespräch herauszufinden, ob beim Beschwerdeführer eine Arbeitsintegration Sinn mache.