382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Am 25. November 2019 hatte der Beschwerdeführer Strafanzeige gegen die Beschuldigte, Mitarbeiterin E.________ (Einrichtung) der Stadt F.________, wegen Verleumdung und Amtsmissbrauchs erstattet. Er führte damals aus, im Juli 2019 ein Gespräch mit der Beschuldigten gehabt zu haben, um für ihn eine Arbeitsstelle zu finden. Da er selber etwas gefunden habe, habe er ihr mitgeteilt, dass er keine Arbeit mehr benötige. Ende Oktober 2019 sei sodann bei seiner Sozialarbeiterin und ihm ein Brief der Beschuldigten eingegangen, in welchem sie ihn als psychotisch bezeichne.