3. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer - dem Beschuldigten - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, a.o. Staatsanwältin D.________ (mit den Akten) Bern, 7. Januar 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: Oberrichterin Schnell Die Gerichtsschreiberin: