Daraufhin beantragte B.________ eine «vollständige Auflistung der Mitarbeiter, welche an besagtem Tag für die Firma engagiert waren» (dies um zu klären, wer der Lenker des Fahrzeugs mit der Aufschrift «C.________» gewesen sein könnte). Diesen Beweisantrag wies die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 19. Dezember 2019 ab. Gegen diese Verfügung erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 23. Dezember 2019 Beschwerde. Am 29. Dezember 2019 reichte er eine Ergänzung zu seiner Beschwerde ein.