1. Am 26. April 2019 erstattete B.________ Strafanzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Nötigung, Drohung und evtl. Beschimpfung. Hintergrund der Anzeige war eine Streitigkeit beim Herausparkieren aus einem Parkplatz. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) teilte den beiden Beteiligten am 27. November 2019 mit, dass sie die Strafuntersuchung als vollständig erachte, stellte ihnen in Aussicht, das Verfahren gegen den Beschuldigten einzustellen, und setzte ihnen eine Frist von zehn Tagen, um weitere Beweisanträge zu stellen. Daraufhin beantragte B.______