3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin C.________ (mit den Akten) Bern, 26. Februar 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: Oberrichter Bähler Die Gerichtsschreiberin i.V.: