3 Polizeiangehörigen vom 7. Februar 2019 bei der Verhaftung und Überführung in das Regionalgefängnis Biel zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe. Weiter bringt er vor, er habe die dem Verhaftsbefehl zugrunde liegende Busse am Tag der Verhaftung bezahlt. Die Anzeige wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte erscheine ihm daher «bedenklich und streitbar». 5.2 Die Wiederherstellung einer Frist ist an strenge Bedingungen geknüpft.