Aus diesem Grund habe er (vor Erlass des Strafbefehls) mit seiner Beiständin Kontakt aufgenommen und diese damit beauftragt, den Strafbefehl entgegenzunehmen und allfällige Fristen zu wahren. Seine Beiständin habe ihn jedoch ungenügend und erst nach Ablauf der Einsprachefrist informiert. Eine Kopie des Strafbefehls habe er erst Anfang Juli erhalten. Zum anderen kritisiert der Beschwerdeführer das Verhalten der