1.5 Die Staatsanwaltschaft nahm die Eingabe vom 10. Juli 2019 als Wiederherstellungsgesuch entgegen und wies das Gesuch am 9. Dezember 2019 als unbegründet ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 17. Dezember 2019 fristgerecht Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 17. Januar 2020 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer hielt mit Replik vom 15. Februar 2020 an seinem Rechtsbegehren fest.