1. 1.1 Am 7. Mai 2019 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) einen Strafbefehl gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, angeblich begangen am 7. Februar 2019. Der Strafbefehl wurde dem Beschwerdeführer am 8. Mai 2019 zur Abholung gemeldet. Der Beschwerdeführer holte den Strafbefehl allerdings nicht innert Frist ab, woraufhin dieser an die Staatsanwaltschaft zurückgesendet wurde.