6. Den Beschuldigten 2+3 wird vom Kanton Bern für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von insgesamt CHF 550.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 7. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Gesuchsteller/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt F.________ - der Gesuchsgegnerin (mit den Akten) - der Beschuldigten 1 - den Beschuldigten 2+3, beide v.d. Rechtsanwalt C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft