1. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau das rechtliche Gehör verletzt hat. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Auf das Ausstandsgesuch wird nicht eingetreten. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, werden zur Hälfte – ausmachend CHF 1'000.00 – dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer/Gesuchsteller auferlegt. Die restlichen CHF 1‘000.00 trägt der Kanton Bern. 5. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, werden dem Strafund Zivilkläger/Beschwerdeführer/Gesuchsteller auferlegt.