Wird die einzig von der Privatklägerschaft erhobene Berufung abgewiesen, hat jene die Verteidigungskosten der beschuldigten Person zu tragen. Vor diesem Hintergrund bleibt der Beschwerdekammer der Konnex zu den hiesigen Antragsdelikten schleierhaft. 9.4.7 Zusammengefasst erweist sich die angefochtene Verfügung als einlässlich und überzeugend begründet. Insbesondere mit Blick auf die hier relevante Frage, ob das auf S. 5 mittig in der Einstellungsverfügung in Farbe sichtbare Bild eine Verletzung des MSchG oder des UWG darstellen könnte, hat die Staatsanwaltschaft entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers alles Wesentliche dargelegt.