Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 lit. d i.V.m Art. 23 UWG liegt nicht vor. […] 9.3 Die Argumente des Beschwerdeführers werden direkt bei der Subsumtion wiedergegeben und überprüft (siehe hinten E. 9.4). Die Beschuldigten 2+3 bringen vor was folgt: Der Beschwerdeführer mache geltend, er sei derjenige Verein, welcher seit Jahren die Gesangsveranstaltung durchführe. Dem sei zu widersprechen. Der Kläger im Zivilverfahren vor dem Amtsgericht T.________ – mit dem identischen Namen wie der Beschwerdeführer – bestehe seit 1992.