Gemäss dem Verteiler hat Rechtsanwalt C.________ der Beschuldigten 2+3 nur seinen Klienten eine Kopie des Schreibens zukommen lassen, nicht aber der Gegenpartei. Es wäre daher Sache der Staatsanwaltschaft gewesen, dem Beschwerdeführer vor Erlass der Einstellungsverfügung eine Kopie des Schreibens zuzustellen. Indem sie dies unterliess, verletzte sie das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers (siehe dazu Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 112 vom 15. Juni 2018 E. 4).