Ausarbeitung eines Entwurfs der Anklageschrift und Mitteilung gemäss Art. 318 StPO; allfällige Beweisergänzungen gestützt auf Parteianträge; Anklageerhebung) verhältnismässig. Ferner sind auch keine anderen, milderen Mittel ersichtlich, welche der vorliegenden Fluchtgefahr hinreichend entgegenwirken könnten. Solche werden auch vom Beschwerdeführer selbst nicht geltend gemacht.