Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe) droht noch keine Überhaft. Die Dauer der Haft erscheint in Anbetracht der noch anstehenden Ermittlungshandlungen (insbesondere Ermittlungsverfahren gegen F.________, «J.________» und «L.________», Befragung von U.________, Identifizieren/Ermitteln weiterer Lieferanten/Abnehmer des Beschwerdeführers und Konfrontation des Beschwerdeführers mit diesen Ergebnissen; weitere Konfrontation des Beschwerdeführers mit den Auswertungsergebnissen der sichergestellten Mobiltelefone; Erstellung des polizeilichen Schlussberichts; Ausarbeitung eines Entwurfs der Anklageschrift und Mitteilung gemäss Art.