Offenbar haben insbesondere die Mutter des Beschwerdeführers und sein Bruder diesen bereits in der Vergangenheit finanziell unterstützt (vgl. Z. 429 f. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 5. September 2019). Der Beschwerdeführer hat gemäss eigenen Angaben zudem auch schon «schwarz» gearbeitet (vgl. Z. 155 des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 5. September 2019) und diverse Gelegenheitsjobs gemacht (vgl. Z. 115 des Protokolls der Hafteröffnung des Beschwerdeführers vom 5. September 2019).