Mit Verfügung vom 18. Oktober 2019 hat der Migrationsdienst des Kantons Bern die Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers widerrufen und ihn mit Frist bis zum 25. November 2019 resp. bis zum Tag seiner Haftentlassung aus der Schweiz weggewiesen. Soweit der Beschwerdeführer davon ausgeht, dass er aufgrund seiner Berufserfahrung im Baugewerbe umgehend nach der Haftentlassung wieder eine Temporärstelle finden und erneut eine Aufenthaltsbewilligung beantragen können wird, ist ihm entgegenzuhalten, dass er offenbar bereits während längerer Zeit vor seiner Verhaftung keine feste Anstellung mehr gefunden hat.