Er sei gewillt, in der Schweiz zu bleiben. Er möchte seine Schulden begleichen und wisse, dass er dafür einer Arbeitstätigkeit nachgehen müsse. Die Schuldenanhäufung habe insbesondere mit seinem Drogenkonsum zu tun. Da er sich während der Untersuchungshaft von seiner Sucht befreit habe, sei auch davon auszugehen, dass er die Schulden zurückzahlen werde. Die fehlende Erwerbsstelle und die Schulden könnten folglich nicht für einen Fluchtgrund sprechen. Er stelle einen klassischen Fall eines Drogensüchtigen dar, der aufgrund seiner Sucht immer mehr in die Abwärtsspirale geraten sei.