Aufgrund seiner Berufserfahrung im Baugewerbe werde er nach der Haftentlassung umgehend wieder eine Temporäranstellung finden und somit erneut eine Aufenthaltsbewilligung beantragen können. Zwar habe sich der dringende Tatverdacht verdichtet, dies bedeute aber nicht, dass es diesbezüglich auch zu einer Verurteilung kommen werde. Es müsse abgewartet werden, bevor von einer obligatorischen Landesverweisung die Rede sein könne. Für den Fall, dass wider Erwarten mit einer obligatorischen Landesverweisung gerechnet werden müsse, sei davon auszugehen, dass er einen Härtefall darstelle. Er sei gewillt, in der Schweiz zu bleiben.