Der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung hänge mit der verschärften Praxis der Migrationsbehörden zusammen, wonach EU-Bürgern, welche über keine Erwerbstätigkeit mehr verfügen würden und keinen Anspruch auf Arbeitslosentschädigung mehr hätten, weitaus schneller die Aufenthaltsbewilligung entzogen werde als früher. Aufgrund seiner Berufserfahrung im Baugewerbe werde er nach der Haftentlassung umgehend wieder eine Temporäranstellung finden und somit erneut eine Aufenthaltsbewilligung beantragen können.