Er hält im Wesentlichen fest, es treffe zu, dass er von seiner Ehefrau getrennt lebe und dass sie keine gemeinsame Zukunft mehr hätten. Trotz der Scheidung hätten sie aber weiterhin ein gutes Verhältnis. Er habe eine innige Beziehung zu seiner sechsjährigen Tochter und möchte sein Besuchsrecht unbedingt ausüben. Bereits vor seiner Inhaftierung habe er seine Exfrau bei der Betreuung der gemeinsamen Tochter unterstützt. Bei Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils sei er in Untersuchungshaft gewesen, weshalb es ihm nicht möglich gewesen, die gerichtlich vereinbarten Unterhaltsbeiträge zu leisten.