Mit Verfügung vom 18. Oktober 2019 habe der Migrationsdienst des Kantons Bern die Aufenthaltsbewilligung des Beschwerdeführers widerrufen und ihn mit Frist bis 25. November 2019 bzw. bis zum Tag seiner Haftentlassung aus der Schweiz weggewiesen. Angesichts der weiteren Verdichtung des dringenden Tatverdachts auf qualifizierte Widerhandlungen gegen das BetmG habe der Beschwerdeführer zudem im Falle einer Verurteilung mit einer obligatorischen Landesverweisung zu rechnen. Der Umstand, dass der Widerruf einer Niederlassungsbewilligung drohe,