2019 Staatsanwalt C.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren. Dieser beantragte am 27. Dezember 2019 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 30. Dezember 2019 auf eine Stellungnahme.