Dezember 2019. Nachdem die Untersuchungshaft mit Verfügung vom 29. November 2019 bis zum Entscheid provisorisch verlängert worden war, verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft am 9. Dezember 2019 um drei Monate, d.h. bis zum 4. März 2020. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 20. Dezember 2019 Beschwerde. Er beantragte, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die Generalstaatsanwaltschaft betraute am 23. Dezember 2019 Staatsanwalt C.