Im Anschluss zeigten sich aus der Kesselung keine Freiwilligen mehr.). Ob bei anderen unbewilligten Demonstrationen je nach Situation bereits aufgrund der Teilnahme ein Verfahren wegen Hinderung einer Amtshandlung oder eines anderen Straftatbestandes eröffnet werden und es bei einer allfälligen späteren Verfahrenseinstellung zu einer Kostenauferlage respektive zu einer Verweigerung einer Entschädigung kommen könnte, ist eine andere Frage, welche hier nicht beantwortet zu werden braucht.