Mit anderen Worten ist davon auszugehen, dass sie den polizeilichen Abmahnungen nachgekommen ist. Im vorliegenden Fall kam es gemäss dem Berichtsrapport vom 27. Oktober 2015 bei denjenigen Personen, die sich aus der Einkesselung nach der polizeilichen Abmahnung «freiwillig» entfernten, zu keinen Anzeigen oder anderen Massnahmen (S. 2: 15.00 Uhr […] Zwischenzeitlich konnten 25 Personen und ihre mitgeführten Effekten kontrolliert werden. Diese Personen wurden anschliessend vor Ort aus der Kontrolle entlassen. Im Anschluss zeigten sich aus der Kesselung keine Freiwilligen mehr.).