1. Mit Urteil 6B_538/2018 vom 10. Dezember 2019 hob das Bundesgericht den Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 71 vom 25. März 2019 auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung zurück. Die Präsidentin der Beschwerdekammer eröffnete am 6. Januar 2020 ein neues Verfahren (BK 19 537) und lud zur Frage der Entschädigung nach Einstellung des Verfahrens wegen Hinderung einer Amtshandlung zur Stellungnahme ein. Mit Eingabe vom 14. Januar 2020 teilte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit, dass sie an den Rechtsbegehren, welche sie in der ursprünglichen Beschwerde vom 13. Februar 2020 gestellt habe, vollumfänglich festhalte.