Alle beschuldigten Personen seien einvernommen worden. Weitere Resultate seien derzeit noch von allfälligen Zuordnungen der sichergestellten Gegenstände zu erwarten, darauf könne er jedoch keinen Einfluss nehmen. Inwiefern er bezüglich des Inhalts des auszuwertenden Mobiltelefons überhaupt kolludieren könne, werde nicht ausgeführt. Auch die Staatsanwaltschaft berufe sich nicht mehr auf den Haftgrund der Kollusionsgefahr.