Ausstehend seien die Auswertung des Mobiltelefons des Bruders und die Auswertung der Videoaufzeichnungen der Baustelle «F.________». Daraus könnten sich weitere Ermittlungs- und Befragungsansätze ergeben, die kollusionsanfällig seien. Weiter bestünden aufgrund der Tatsache, dass zwecks Transports des Deliktsguts