Es kann hierzu auf die zutreffenden Ausführungen des Zwangsmassnahmengerichts zur Bandenmässigkeit verwiesen werden. Derzeit deutet vieles darauf hin, dass die Diebstähle bandenmässig begangen worden sind. Soweit den einwöchigen Aufenthalt auf Palma de Mallorca betreffend kann daher auf die entsprechenden Aussagen von D.________ verzichtet werden. Der Beweisantrag auf Edition des Einvernahmeprotokolls von D.________ vom 23. Oktober 2019 wird folglich abgewiesen.