Z. 380 ff. [ein bisschen hier und dort spazieren, sie seien auf dem Rückweg gewesen und er hätte dringend auf die Toilette gehen müssen]; Einvernahme des Beschwerdeführers vom 21. November 2019 Z. 357 ff., 372 [Kollegen in Luzern besuchen; Idee, nach L.________ (Ort) zu fahren, sei vom Bruder gekommen]). Ferner ist unbestritten, dass die Beschuldigten Kenntnis von den in der Wohnung gelagerten Gegenständen hatten. Dass aber niemand, selbst H.________ als Mieterin, nicht wissen will/wollte, woher diese stammen, widerspricht der gewöhnlichen Lebenserfahrung, wonach man Fragen stellt, wenn die Zimmer (inkl. Wohnzimmer) mit Baumaterial vollgestellt sind.