Gemäss Anzeigerapport vom 20. Oktober 2019 (Akten KZM 19 1235) und Berichtsrapport vom 21. November 2019 (Akten KZM 19 1376, auch zum Folgenden) soll G.________ eine Tasche mit gestohlenem Werkzeug mit sich getragen und der Beschwerdeführer Handschuhe bei sich gehabt haben. Beide seien auf dem Weg zu einem parkierten Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen gewesen, in welchem die Ehefrau des Beschwerdeführers gesessen sei. Anlässlich der gleichentags am Wohnort von H.________ durchgeführten Hausdurchsuchung wurden diverses Baumaterial und viele Handwerksgeräte aufgefunden und sichergestellt.