_, am 19. Dezember 2019 Beschwerde. Er beantragte, der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts sei aufzuheben und er sei mit sofortiger Wirkung aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Eventualiter sei die Freilassung mit einer Ersatzmassnahme zu verbinden. Weiter ersuchte er um Edition des Einvernahmeprotokolls von D.________ vom 23. Oktober 2019. Die Generalstaatsanwaltschaft betraute am 20. Dezember 2019 Staatsanwältin C.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren.