Wie sich aus den vorliegenden Akten ergibt, wurde im Rahmen der im laufenden Strafverfahren gegen den Beschuldigten erfolgten Durchsuchung seines Mobiltelefons Mitte November 2019 ein Video gefunden, auf welchem ersichtlich ist, wie der Beschuldigte gegenüber der Beschwerdeführerin gewalttätig geworden war. Aufgrund des Videos und der polizeilichen Einvernahme des Beschuldigten vom 23. November 2019 verfügte die Jugendanwaltschaft die Ausdehnung des Verfahrens gegen den Beschuldigten wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung z.N. der Beschwerdeführerin.