Der Stellungnahme wurde das Schreiben der Jugendanwaltschaft vom 15. Januar 2020 beigelegt, wonach die am 17. Dezember (richtig: 11. Dezember) 2019 ausgesprochene Kontaktsperre per 20. Januar 2020 aufgehoben werde. Nach Einholung einer Stellungnahme der Leitung Jugendanwaltschaft betreffend die Rechtzeitigkeit ihrer Eingabe stellte die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 27. Januar 2020 fest, dass die Stellungnahme rechtzeitig der Schweizerischen Post übergeben worden sei und somit zu den Akten erkannt und den Parteien zugestellt werde.