Sie beantragte sinngemäss, die Kontaktsperre sei per sofort aufzuheben und es sei ihr ein uneingeschränkter Kontakt zum Beschuldigten zu ermöglichen. Die Leitung Jugendanwaltschaft schloss am 17. Januar 2020 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf noch einzutreten sei. Der Stellungnahme wurde das Schreiben der Jugendanwaltschaft vom 15. Januar 2020 beigelegt, wonach die am 17. Dezember (richtig: 11. Dezember) 2019 ausgesprochene Kontaktsperre per 20. Januar 2020 aufgehoben werde.